Landesjugendhilfeausschuss (LJHA)
Der Landesjugendhilfeausschuss besteht aus 19 stimmberechtigten und den beratenden Mitgliedern
und deren Stellvertretern. Vertreten sind die Senatsverwaltung für BJF, die Jugendämter der Bezirke,
Abgeordnete der Fraktionen des Abgeordnetenhauses, Jugend- und Familienrichter,
Polizei, anerkannte Träger der freien Jugendhilfe, der LEAK-Vertreter und dessen Stellvertreter und
sonstige wichtige Organisationen, die sich für die Belange und Bedarfe
von Kindern und Jugendlichen dieser Stadt einsetzen.
Der Landesjugendhilfeausschuss befasst sich mit den Aufgaben
der Kinder- und Jugendhilfe des Landes Berlin.
Dazu gehören u.a. die Arbeitsbereiche des Kinder- und Jugendschutzes,
Jugenddelinquenz, Kooperation von Jugend und Schule, Kindertagesbetreuung,
Jugendberufshilfe und Jugend- und Familiengerichtshilfe.
Der Ausschuss hat dem Landesjugendamt gegenüber beratenden Charakter und
beschließt Handlungsempfehlungen zum Wohle der Kinder, Jugendlichen
und deren Familien unserer Stadt. Der Ausschuss tagt in der Regel einmal im Monat.