Jugendhilfeausschuss (JHA)
Der JHA ist ein Fachausschuss der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) und
ein wichtiges Entscheidungsgremium des Bezirks in Fragen
der bezirklichen Jugendpolitik.
Er arbeitet auf der Grundlage des Achten Sozialgesetzbuches.
Der JHA beschließt im Rahmen des Haushalts, des Geschäftsbereiches Jugend
und nach Maßgabe der von der BVV gefassten Beschlüsse,
über die Angelegenheiten der Jugendhilfe.
Im Gegensatz zu anderen BVV-Ausschüssen hat er
ein Beschlussrecht zur Verteilung der Gelder der Jugendhilfe.
Bei Beschlüssen der BVV zur Jugendhilfe muss er angehört werden und
hat das Recht, dort Anträge zu stellen.
Der JHA tagt in der Regel einmal monatlich und setzt sich zusammen aus
Bezirksverordneten aller Fraktionen, dem Jugendstadtrat, Jugendamtsleitung,
Bürger-Deputierten (z. B. Vertreter der freien Jugendhilfe, Kirchen,
Wohlfahrtsverbände und weitere Träger) und weiteren beratenden
Mitgliedern (z. B. BEAK, BEA Mädchenbeauftragte etc.).
Der BEAK Vertreter und der Stellvertreter sind beratende Mitglieder im JHA mit Rederecht,
aber ohne Stimmrecht. Dadurch können Themen diskutiert und die Position der Eltern
vertreten werden.
Nicht zu unterschätzen ist, in unseren staatlichem demokratischem Rechtsverständnis,
das Rede- und Anhörungsrecht und somit die Möglichkeit, auch ohne eigenes Stimmrecht,
Anträge über die stimmberechtigten Mitglieder zu stellen, Beschlüsse zu beeinflussen,
Meinungen zu vertreten und Präsenz zu zeigen.